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Profilholz

Allgemeine Hinweise für Profilholz

Für die Bearbeitung und die Maße gilt die DIN 68126.
Holzfeuchte: ca. 14-20% (vorzugsweise 16-18%) bei nordischer Fichte/Kiefer, ca. 18-25% bei sibirischer Lärche,
vereinzelt höhere Werte möglich.

Qualität: A- , B und C-Sortierung bei Fichte und Kiefer gemäß anliegenden Sortiervorschriften.
Bei Innenverkleidungen sollte das Profilholz vor der Verlegung durch eine mehrtägige Lagerung, jedoch nicht lose
liegend, im temperierten Raum dem Raumklima angepasst werden. Der konstruktive Holzschutz – ausreichende
Hinterlüftung und gute Raumbelüftung – ist zu beachten.

Die Federlänge ist bei dem Profil so gewählt, dass sich bei sachgemäßer Verlegung die Nut- /Feder-Verbindung nicht
lösen kann. der naturbedingte Trocknungsprozeß ist zu tolerieren. Feuchtigkeitsaufnahme des Holzes, z.B. durch
Restfeuchte oder unzureichend belüftete Feuchträume, ist zu verhindern.

Sortierung für Fichte. u. Tannen-Profilholz gemäß DIN 68126 Teil 3 (bezogen auf die Sichtseite)

A-Sortierung

1. muß gesund sein, vereinzelt vorkommende leichte Verfärbungen sind zulässig,
2. muß halbtrocken sein,
3. muß maßhaltig und passend gehobelt sein, darf aber vereinzelt kleine Hobelfehler aufweisen,
4. darf kleine ausgefallene vereinzelte Kantenäste und kleine Beschädigungen an Kantenästen sowie kleinere Kantenausbrüche aufweisen, soweit die Deckung dadurch nicht beeinträchtigt wird, durchgehende ausgefallene Äste – ausgenommen Punktäste – auf der Deckfläche sind nicht zulässig,
5. muß frei sein von Wurm- und Käferbefall,
6. muß frei sein von durchgehenden Rissen, Endrisse bis zur Länge der Brettbreite und vereinzelte Haarrisse sind zulässig,
7. darf gelegentlich vorkommende Kernröhre aufweisen, größere Kernröhre ist jedoch nicht zulässig, frei sein von größeren Rindeneinwüchsen,
8. darf vereinzelt kleine Harzgallen auf der Sichtseite enthalten,
9. darf leichte Rothärte aufweisen.

B-Sortierung

1. darf Verfärbungen und feste farbige Stellen enthalten,
2. muß halbtrocken sein,
3. darf Hobelfehler aufweisen, sofern die Verlegung gewährleistet ist,
4. darf vereinzelt kleinere ausgefallene und stärker ausgefallene Äste aufweisen,
5. muß im Prinzip frei von Insektenbefall sein,
6. darf Risse, Rindeneinwüchse, Harzgallen und größere Kernröhre aufweisen, sofern die Verlegung gewährleistet ist,
7. darf Rothärte und Drehwuchs aufweisen, soweit die Verlegung noch gewährleistet ist.

Gültig für A- und B-Sortierung

Um die unvermeidlichen Sortierungsfehler zu erfassen, gelten die Sortierungsvorschriften jeweils  nur für 95% der Partie: d.h. es dürfen bei vereinbarter A-Sortierung maximal 5% der Stückzahl aus der B-Sortierung enthalten sein, bei vereinbarter B-Sortierung dürfen 5% der Stückzahl eine geringfügige Qualitätsabweichung aufweisen, sie müssen jedoch in vollem Umfang der Funktion der B-Sortierung gerecht werden.

Sortierung für Kiefern-Profilholz gemäß DIN 68126 Teil 3 (bezogen auf die Sichtseite)

Kiefern-Profilholz wird in astiger, astarmer und astreiner Qualität angeboten.
Die hier vorliegende Sortierung bezieht sich ausschließlich auf die astige Ware. Kiefern-Profilholz wird unter Angabe des Wuchsgebietes angeboten und geliefert.

A-Sortierung

1. muß gesund sein, vereinzelt vorkommende leichte Verfärbungen sind zulässig,
2. muß halbtrocken sein,
3. muß maßhaltig und passend gehobelt sein, darf aber vereinzelt kleine Hobelfehler aufweisen,
4. darf kleine ausgefallene vereinzelte Kantenäste und kleine Beschädigungen an Kantenästen sowie kleinere Kantenausbrüche
aufweisen, soweit die Deckung dadurch nicht beeinträchtigt wird, durchgehende ausgefallene Äste – ausgenommen Punktäste –
auf der Deckfläche sind nicht zulässig,
5. muß frei sein von Wurm- und Käferbefall,
6. muß frei sein von durchgehenden Rissen, Endrisse bis zur Länge der Brettbreite und vereinzelte Haarrisse
sind zulässig,
7. darf gelegentlich vorkommende Kernröhre aufweisen, größere Kernröhre ist jedoch nicht zulässig,
8. darf vereinzelt kleine Harzgallen und verkiente Stellen aufweisen,
9. darf Rothärte und Drehwuchs in geringen Ausmaß enthalten.

B-Sortierung

1. darf Verfärbungen und feste farbige Stellen enthalten,
2. muß halbtrocken sein,
3. darf Hobelfehler aufweisen, sofern die Verlegung gewährleistet ist,
4. darf ausgefallene Äste aufweisen,
5. muß im Prinzip frei von Insektenbefall sein,
6. darf Risse, Rindeneinwüchse, Harzgallen und größere Kernröhre aufweisen,sofern die Verlegung gewährleistet ist,
7. darf Rothärte und Drehwuchs aufweisen, soweit die Verlegung noch gewährleistet ist.

Gültig für A- und B-Sortierung

Um die unvermeidlichen Sortierungsfehler zu erfassen, gelten die Sortierungsvorschriften jeweils  nur für 95% der Partie: d.h. es dürfen bei vereinbarter A-Sortierung maximal 5% der Stückzahl  aus der B-Sortierung enthalten sein, bei vereinbarter B-Sortierung dürfen 5% der Stückzahl eine
geringfügige Qualitätsabweichung aufweisen, sie müssen jedoch in vollem Umfang der Funktion der B-Sortierung gerecht werden.

Beispiele häufig verwendeter Profilhölzer:

Softline-Profil Fase-Profil
Blockhausprofil Stülpschalung